Kosten und Kostenträger

In meiner Privatpraxis erfolgt die Abrechnung nach den Bestimmungen der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP, Stand Juli 2024). Siehe Download unten. Eine direkte Abrechnung über die gesetzlichen Krankenkassen mittels Gesundheitskarte ist nicht möglich. Hier erhalten Sie einen Überblick über die verschiedenen Abrechnungsmöglichkeiten:
Private Krankenversicherung
Wenn Sie privat krankenversichert sind, übernimmt Ihre Krankenkasse in der Regel die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung. Der Umfang der erstattungsfähigen Sitzungen und Vergütungshöhe hängt jedoch von Ihrem individuellen Tarif ab. Bitte informieren Sie sich vor Beginn der Therapie bei Ihrer Versicherung über die Bedingungen und Voraussetzungen für die Kostenübernahme. Dazu orientieren Sie sich gern an der unten verlinkten Checkliste. Unabhängig von der Kostenerstattung durch Ihre Versicherung sind Sie als Rechnungsempfänger für die volle und fristgerechte Rechnungsbegleichung verantwortlich.
Beihilfe
Wenn Sie Anspruch auf Beihilfe haben (z.B. als Beamt*in), übernimmt diese in Kombination mit Ihrer privaten Krankenversicherung ebenfalls die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung. Auch hier ist es sinnvoll, sich im Vorfeld über die genauen Richtlinien zu informieren (siehe unten verlinkten Checkliste).
Heilfürsorge
Angehörige der Bundeswehr, Polizei oder Bundespolizei haben häufig Anspruch auf Heilfürsorge, welche die Kosten für psychotherapeutische Behandlungen übernimmt. Die Heilfürsorge greift je nach beruflicher Zugehörigkeit und unterliegt bestimmten Regelungen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem zuständigen Träger oder Dienstherrn über die Voraussetzungen und erstattungsfähigen Leistungen. Ich stehe Ihnen auch hier gerne beratend zur Seite und unterstütze Sie bei der Einreichung der erforderlichen Unterlagen.
Selbstzahler
Wenn Sie die Kosten der Therapie selbst tragen, profitieren Sie von maximaler Flexibilität: Sie können die Dauer und Häufigkeit der Sitzungen individuell mit mir abstimmen und sind nicht an die Genehmigungsverfahren der Krankenkassen gebunden. Zudem bleibt Ihre Behandlung vollständig anonym, da keine Daten an Dritte weitergegeben werden. Das Honorar richtet sich auch hier nach der GOP, in der Regel wird der 2,3-fache Satz abgerechnet.
Kostenerstattungsverfahren bei der gesetzlichen Krankenversicherung
Wenn Sie gesetzlich versichert sind, dringend eine Psychotherapie benötigen, jedoch keinen Therapieplatz in einer Kassenpraxis finden, haben Sie gesetzlichen Anspruch auf Kostenerstattung einer Psychotherapie in einer Privatpraxis. Jedoch müssen Sie dazu erst einmal „Systemversagen“ nachweisen. Der Prozess der Kostenerstattung ist langwierig, komplex und eine Belastung für antragsstellende Personen, aber auch zeitaufwändig für Therapeut_innen. Oft lehnen die GKV die Kostenerstattung erst einmal ab und es muss Widerspruch eingelegt werden. Deshalb biete ich Psychotherapie über Kostenerstattung ausschließlich bei Inanspruchnahme des Anbieters Tepavi an, der sich gegen eine Gebühr um fast alles Notwendige kümmert. Kosten entstehen nur, wenn die Kostenerstattung erfolgreich ist, die Erfolgsaussichten sind besser als bei eigenständigen Versuchen. Hier finden Sie weitere Informationen: Tepavi.
Kontakt
Isabell Adrian
Am Kümmerling 21-25
55294 Bodenheim
Email: praxis@therapie-adrian.de
Tel: 0178 8718585