Queer-affirmative  und transitionsbegleitende Psychotherapie

Psychotherapeutische Indikationsstellung zur Beantragung geschlechtsangleichender Maßnahmen

Queer-affirmative Psychotherapie

Der Schwerpunkt meiner therapeutischen Tätigkeit liegt in der Begleitung queerer Menschen aus dem LGBTQIA+ Spektrum nach den Empfehlungen der Standards of Care for the Health of Transgender and Gender Diverse People (WPATH SOC-8, 2022) und der S3-Leitlinie Geschlechtsinkongruenz (AWMF, 2018).

Neben einer evidenzbasierten Arbeit lege ich besonders viel Wert auf eine affirmative Haltung gegenüber meinen Patientenpersonen. Dies beinhaltet eine respektvolle, wertschätzende und unterstützende Berücksichtigung der jeweiligen Person in deren Bedürfnissen, Geschlechtsidentität, sexuellen Orientierung, Beziehungsentwürfen und Lebenserfahrungen.

Je nach Anliegen kann eine affirmative Psychotherapie Sie möglicherweise unterstützen bei:

 

  • Der Expoloration Ihrer geschlechtlichen Wahrnehmung. Das bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht kann in vielerlei Hinsicht als nicht stimmig empfunden werden. Eine affirmative Haltung beinhaltet, dass Geschlecht vielfältig und fluide ist, und jenseits der Zweigeschlechtlichkeit viele valide Geschlechtsidentitäten existieren. Manchmal bestehen Ambivalenzen oder Zweifel bezüglich der eigenen Identität oder sexuellen Orientierung. Auch diese dürfen in der Therapie Raum haben.
  • Der Auseinandersetzung mit cis- und heteroorientierten gesellschaftlichen Normen, welche das Ich-Selbst-Sein erschweren können.
  • Dem Umgang mit belastenden Gefühlen in Zusammenhang mit Genderinkongruenz. Das erlebte Anderssein kann zu Ängsten, Scham, Einsamkeit und Hoffnungslosigkeit führen.
  • Der Gestaltung Ihres Lebensentwurfs und einer Zukunftsperspektive.
  • Der Auseinandersetzung mit und Planung von medizinischen Maßnahmen, sodass Sie eine gut informierte Entscheidung treffen können.
  • Dem Umgang mit Herausforderungen wie Coming Outs oder Diskriminierungserfahrungen.
  • Der Einbeziehung von Angehörigen und dem Auf- und Ausbau unterstützender Systeme.
  • Der Entwicklung von Selbstakzeptanz, Selbstwirksamkeit, Zuversicht und Stabilität.

Psychotherapeutische Indikationsstellung und Begleittherapie zur Beantragung geschlechtsangleichender Maßnahmen

Gerne unterstütze ich Sie bei der Beantragung geschlechtsangleichender Maßnahmen bei der Krankenkasse. Für eine Kostenübernahme durch die Gesetzlichen Krankenkassen müssen die Kriterien gemäß der „Begutachtunganleitung: Richtlinie des GKV-Spitzenverbandes nach § 282 SGB V Geschlechtsangleichende Maßnahmen bei Transsexualismus“ erfüllt werden. Private Krankenkassen und Beihilfe orientieren sich oft an dieser Begutachtungsanleitung, bitte erfragen Sie jedoch unbedingt vorab die Voraussetzungen Ihres Kostenträgers.

Die folgenden Angaben beziehen sich auf das Vorgehen bei gesetzlich versicherten Personen.

Im Fall einer psychotherapeutischen Indikationsstellung für Hormonersatztherapie reichen in der Regel 2-3 psychotherapeutische Sitzungen aus, in welcher neben Anamnese der Genderinkongruenz, sowie allgemeiner Diagnostik die Möglichkeiten, Grenzen und Risiken der Hormonersatztherapie besprochen werden.

Für die Kostenübernahme von geschlechtsangleichenden Operationen sind in der Regel mindestens 12 therapeutische Sitzungen über einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten notwendig. Außerdem werden therapeutisch begleitete Alltagserfahrungen über 6-12 Monate im Identitätsgeschlecht gefordert. Die genauen Bedingungen sind abhängig von der jeweiligen Maßnahme und können der Begutachtungsanleitung entnommen werden.

Epilationsbehandlungen zur dauerhaften Haarentfernung (Nadel- oder Laserepilation) werden nur von den Krankenkassen übernommen, wenn diese von einem Arzt mit Abrechnungsgenehmigung durchgeführt werden. Dies schließt die Durchführung in Kosmetikstudios aus. Fragen Sie Ihre Krankenkasse oder lokale Beratungsstellen nach geeigneten Ärzten in Ihrer Umgebung. Der behandelnde Dermatologe mit Kassenzulassung benötigt in der Regel ein psychotherapeutisches oder psychiatrisches Indikationsschreiben und kann dann über die Krankenkassenkarte abrechnen. Ist kein Vertragsarzt auffindbar, kann ein Kostenerstattungsverfahren für die Behandlung bei einem Privatarzt beantragt werden. Bei vorheriger Beantragung bei der Krankenkasse fordern diese dann häufig 12 Sitzungen/6 Monate Therapie, das Vorgehen ist jedoch sehr unterschiedlich. Bitte fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach. Eine vorherige Hormonersatztherapie ist nicht notwendig.

Eine Stimmtherapie (Logopädie zur Stimmtransition bzw. Reduktion von Stimmdysphorie) kann durch den Hausarzt oder einen Hals-Nasen-Ohrenarzt verordnet werden, dazu ist bei den Gesetzlichen Krankenkassen keine Beantragung notwendig.

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S3-Leitlinie für Patient_innen

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Standards of Care for the Health of Transgender and Gender Diverse People

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Begutachtungsanleitung des
Medizinischen Dienstes

Kontakt

Isabell Adrian
Am Kümmerling 21-25
55294 Bodenheim

Email: praxis@therapie-adrian.de
Tel: 0178 8718585